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Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde zum 01. Juli 2011 eingeführt und ersetzt vor allem den Zivildienst, da dieser gemeinsam mit der allgemeinen Wehrpflicht abgeschafft wurde. Damit sollen die Freiwilligendienste in Deutschland gestärkt und die Lücke, die durch den Wegfall des Zivildienstes entstanden ist, teilweise geschlossen werden. Der Einsatz kann in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 18 Monate dauern. Die gesetzlich festgelegte maximale Freiwilligendienstzeit von 24 Monaten bedarf eines gesonderten, anerkannten Konzeptes. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ansprechpartner

Frau
Viktoria Freytag

Tel: 03634 688 131
viktoria.freytag@drk-sda.de

Rohrborner Weg 13
99610 Sömmerda

  • Wer kann Bundesfreiwilligendienst leisten?

    Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen in jedem Alter offen. Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und dass das Engagement ohne Erwerbsabsicht und außerhalb einer Berufsausbildung ausgeführt wird. Er ist für Jugendliche und junge Erwachsene vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung, Freiwillige, die älter als 27 Jahre alt sind, können sich wöchentlich für mindestens 21 Stunden sozial engagiert.

  • Einsatzbereiche

    Die Einsatzbereiche, die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannt sind, bleiben erhalten. Das sind zum Beispiel unter anderem Aufgaben im Pflege- und Betreuungsbereich einschließlich mobiler sozialer Hilfsdienste.

    Wir gehen gern auf Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Fähigkeiten ein. Möglichkeiten bieten wir im Bereich der ambulanten und stationären Pflege, dem Bereich Hausmeistertätigkeiten, der Betreuung von beeinträchtigten Menschen und in einem individuell gestricktem Tätigkeitsbereich der Verwaltung.

  • Seminare und pädagogische Begleitung

    Seminare und pädagogische Begleitung

    Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminare begleitet, die als Dienstzeit zählen und verpflichtend sind. Ziel der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen sollen die Vermittlung von sozialen, ökologisch kulturellen und interkulturellen Kompetenzen und die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl sein. Bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beträgt die Gesamtdauer der Seminare bei den unter 27-jährigen mindestens 25 Tage und bei der Gruppe über 27 Jahre 12 Tage Erwachsenenbildung. Bei Verlängerung erhöht und bei Verkürzung verringert sich die Anzahl der Seminartage anteilig.
    Fachliche Anleitung erhalten die Freiwilligen von den Einsatzstellen.

    Die pädagogische Begleitung übernimmt der DRK-Landesverband Thüringen.

  • Aufwandserstattung und Taschengeld

    Aufwandserstattung und Taschengeld

    Die Freiwilligen erhalten für ihren Dienst in den Einsatzstellen des DRK-Landesverbandes Thüringen ein maximales Taschengeld von 348,00€ pro Monat. Bei Teilzeitbeschäftigung ist die Aufwandsentschädigung anteilig geringer. Die Einsatzstellen zahlen mitunter Zuschüsse oder Geldersatzleistungen für Fahren zum Dienstort.

    Der Bundesfreiwilligendienst ist sozialversicherungspflichtig. ALG II-Empfänger/innen steht seit dem 1. Januar 2012 eine maximale Freibetragsgrenze von 200,00€ pro Monat zu.

    Für weitere Fragen und Beratungen zu konkreten Taschengeldregelungen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die angegebene Ansprechpartnerin im Kreisverband.

  • Bewerbung

    Bewerbung

    Die Bewerbungsverfahren für Einsatzstellen beim DRK in Thüringen finden das ganze Jahr über statt.

    Die Bewerbung sollte folgendes enthalten:

    • Anschreiben mit Kontaktdaten und Telefonnummer
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse, Berufsqualifikation und/oder Praktikumsnachweise in Kopie
    • evtl. Beurteilungen/Arbeitszeugnisse in Kopie

    Diese Unterlagen können Sie

    DRK-Kreisverband Sömmerda/Artern e. V.
    Viktoria Freytag
    Rohrborner Weg 13
    99610 Sömmerda

    einreichen.