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Hinweisgebersystem

Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten hat beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Sömmerda/Artern e. V. höchsten Stellenwert. Denn nur, wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden vom DRK-Kreisverband, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Durch das Hinweisgebersystem soll Fehlverhalten erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.

Das Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verdachtsfälle von Regel- und Rechtsverstößen zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. Der Ansprechpartner für Compliance ist hier eine zentrale und neutrale Anlaufstelle. Allen Hinweisgebern wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert. Der Compliance-Beauftragte leitet die notwendigen Schritte zur Aufklärung ein, prüft und dokumentiert alle Verdachtsfälle vollständig.

Wie können Sie Hinweise geben

E-Mail

Sie können den Ansprechpartner für Compliance über die folgende E-Mail-Adresse erreichen: katrin.bendleb-herget(at)drk-sda.de

Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekt persönliche und zurückverfolgbare Daten, wie z.B. die IP-Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu.

Hinweise per Telefon

Sie können Hinweise werktags von 9:00 - 16:00 Uhr unter folgender Telefonnummer direkt an den Ansprechpartner für Compliance abgegeben: 03634 688-110.

Hinweise per Post

Sie können Ihre Hinweise per Post senden an:

DRK-Kreisverband Sömmerda/Artern e. V.
Ansprechpartner Comliance
Rohrborner Weg 13
99610 Smmerda

Achtung: bitte kennzeichnen Sie das Schreiben als vertraulich, unbedingt oberhalb der Anschrift!

Persönlich

Sie können Ihre Hinweise auch persönlich übergeben:

DRK-Kreisverband Sömmerda/Artern e. V.
Katrin Bendleb-Herget
Ansprechpartnerin Compliance
Rohrborner Weg 13
99610 Sömmerda

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über katrin.bendleb-herget(at)drk-sda.de

Hinweise abgeben - das sollten Sie beachten!

Damit ein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Dazu beachten Sie die folgenden fünf Fragen:

  • Wer? - Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? - Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? - Wann war der Vorfall?
  • Wie? - Wie hat sich der Vorfall ereignet? Wie oft ist der Vorfall passiert?
  • Wo? - Wo hat sich der Vorfall ereignet?